Sobald die ersten Zähne, sprich die Milchzähne da sind, müssen diese auch gepflegt werden. Auch Milchzähne sind gefährdet, an Karies zu erkranken und können bei einer Erkrankung schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der bleibenden Zähne bringen. Dass Kinder gerne Süßes mögen, liegt vor allem daran, dass wir bereits beim Stillen an den Geschmack von Zucker über die Muttermilch gewöhnt werden. Beachten Sie bitte, dass auch Fruchtzucker, der z.B. oft in herkömmlichem Kinderbrei und (natürlichen) Fruchtsäften enthalten ist, die Zähne genauso angreift wie Industriezucker. Die ebenfalls im Saft enthaltenen Fruchtsäuren sind zudem schädlich für den Zahnschmelz. Vielfach in der Werbung vermarktete Kinderprodukte, ob Joghurts oder Süßigkeiten, sind sogar oft besonders gefährlich für Kinderzähne, da sie leider fast immer zusätzlich gesüßt werden. Wenn Sie Ihrem Kind gern mal ein Stück Schokolade geben möchten, dann empfehlen wir, dies lieber einmal am Tag zu tun als über den ganzen Tag verteilt. Das Kariesrisiko ist dadurch geringer, da die Zähne nur einmal und nicht wiederholt angegriffen werden. Gewöhnen Sie Ihr Kind auch daran, nach jeder Nascherei seine Zähne zu putzen – je früher Sie dies als Regel einführen, desto selbstverständlicher wird es auch ohne Wenn und Aber akzeptiert.
Idealerweise sollten die Zähne nach jeder Mahlzeit geputzt werden. Noch wichtiger ist aber die Gründlichkeit, nicht die Häufigkeit. Zumindest morgens und abends nach dem Essen sollte Ihr Kind seine Zähne gut reinigen.
Die ersten Milchfrontzähne benötigen anfangs nicht allzu viel Zeit, da sie eine vergleichsweise glatte, gut zu reinigende Oberfläche besitzen. Hier genügt es, ein bis zweimal täglich eine Minute zu reinigen. Sobald aber der erste Backenzahn zu sehen ist, sind mindesten zwei Reinigungsgänge am Tag notwendig, da in den Fissuren auf den Kauflächen leicht Nahrungsreste haften bleiben, die das Kariesrisiko erheblich steigern.
Sobald das Milchgebiss Ihres Kindes vollständig ist, d.h. alle zwanzig Milchzähne das Licht der Welt erblickt haben, ist zweimaliges tägliches Reinigen Pflicht. Jeder Putzvorgang sollte dann mindestens zwei Minuten lang dauern.
Sobald die Motorik Ihres Kindes so weit entwickelt ist, dass es feinste Bewegungen mit der Hand ausführen kann, ist es an der Zeit, dass Ihr Kind seine Zähne selbst putzt. Sie können sich in etwa an der Handschrift Ihres Kindes orientieren – sobald diese schön gleichmäßig ist, kann Ihr Kind auch mit der Zahnbürste feinfühlig umgehen. In der Regel ist Ihr Kind spätestens mit acht bis neun Jahren alt genug, um das Zähneputzen von alleine auszuführen. Am Anfang sollten Sie dennoch immer einen Kontrollblick in den Mund Ihres Kindes werfen und gegebenenfalls nachbessern.
Zahnseide ist in Ergänzung zum Zähneputzen ein wichtiges Hilfsmittel, um Speisereste und Beläge in den Zahnzwischenräumen, die mit der Zahnbürste nicht zu erreichen sind, zu entfernen. Hat Ihr Kind eng beisammen stehende Zähne, dann sollte Sie unabhängig vom Alter Ihres Kindes nicht auf Zahnseide verzichten. So wie das Zähneputzen sollten Sie Ihrem Kind auch die Verwendung von Zahnseide zeigen.
Auf keinen Fall dürfen Sie nachgeben und Ausnahmen beim Zähneputzen machen – dann sind Karies und Co. vorprogrammiert und diese schmerzhafte Erfahrung möchten wir Ihrem Kind doch ersparen. Als Eltern sind Sie in der Pflicht, für die Gesundheit Ihres Kindes zu sorgen.
Natürlich kann es etwas Geduld erfordern, bis Ihr Kind das Zähneputzen von alleine umsetzt, denn für Zahngesundheit muss ein Kind auch erst einmal ein Bewusstsein entwickeln.
Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt, mit denen Sie Ihr Kind ganz sicher motivieren können:
+ Ausnahmen vom Zähneputzen sind tabu. Dann verinnerlicht Ihr Kind schnell, dass es keine Ausnahmen gibt.
+ Schenken Sie dem ersten Zahn und jedem weiteren heranwachsenden Zahn Ihres Kindes die notwendige Aufmerksamkeit, dann wird Ihr Kind dies übernehmen und seine Zähne ebenfalls wertschätzen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran – Ihr Kind wird Sie als Vorbild sehen und Ihr Zahnputzverhalten nachahmen.
+ Loben Sie Ihr Kind immer ausdrücklich, nachdem es seine Zähne gut geputzt hat.
+ Gönnen Sie Ihrem Kind einen eigenen Zahnputzspiegel, der in Augenhöhe Ihres Kindes angebracht ist.
+ Achten Sie auf eine weiche Kinderzahnbürste und eine milde Zahnpasta. Sie können auch auf eine gut schmeckende Kinderzahnpasta zurückgreifen.
+ Heutzutage gibt es ein großes Angebot an unterhaltsamen Kinderzahnbürsten, die z.B. Farben erzeugen und Musik abspielen. Je unterhaltsamer das Zähneputzen für Ihr Kind wird, desto mehr rückt das Gefühl einer lästigen Pflicht in den Hintergrund – und das tägliche Ritual wird zum Spaß.
Im 6.-8. Lebensmonat, nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne, sollten Sie mit Ihrem Kind erstmalig Ihren Kinderzahnarzt besuchen. Der zweite Termin sollte etwa im 16.-18. Lebensmonat erfolgen, nach dem Durchbruch der Milchbackenzähne und der dritte Kontrolltermin etwa im 30. Lebensmonat, wenn das Milchgebiss vollständig ist. Je nach individueller Situation sind auch kürzere Zeitabstände anzuraten – gern beraten wir Sie hierzu.
Mit Beginn des 8. Monats sollten Sie Ihrem Kind den Schnuller abgewöhnen. Dabei können Ihnen sogenannte Entwöhnungssauger behilflich sein. Diese erleichtern es Ihrem Kind, sich von seinem geliebten Schnuller zu trennen.
Gewöhnlich kommt der erste bleibende Backenzahn im Alter von sechs Jahren hinter den Milchzähnen hervor. Als die ersten „Wackelzähne“ entpuppen sich dann meist die unteren Schneidezähne, in etwa zum Zeitpunkt des Schuleintritts. Der gesamte Zahnwechsel ist mit dem 12. bis 13. Lebensjahr vollständig abgeschlossen, wenn sich die hinteren Milchbackenzähne ebenfalls verabschiedet haben.
Vieles kann Ihr Kinderzahnarzt bereits mit dem bloßen Auge erkennen, doch in manchen Fällen – wenn z. B. die Zähne extrem eng beieinander stehen – muss zusätzlich ein Röntgenbild angefertigt werden, um endgültige Gewissheit zu haben. Mit der Röntgenaufnahme können selbst kleinste Karies und tiefliegende Entzündungen an der Zahnwurzel entdeckt werden. Je früher wir eine Kariesbildung diagnostizieren, desto leichter kann sie behandelt werden und desto weniger Schmerzen erleidet auch Ihr Kind. Eine geringe Strahlenbelastung für Ihr Kind erreichen wir durch strahlenreduziertes, digitales Röntgen.
Indem wir uns im ersten Termin vorsichtig herantasten und Vertrauen zu Ihrem Kind aufbauen, können wir die Ursache einer bestehenden Zahnarztangst erkennen und mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Therapie für Ihr Kind planen. Beachten Sie auch unsere Ratschläge für die Vorbereitung Ihres Kindes auf den ersten Termin.
Wir, Ihr Kinderzahnarzt München, haben langjährige Erfahrung darin, mit ängstlichen Kindern und Jugendlichen sanft und einfühlsam umzugehen. Unser gesamtes Team ist hypnotisch in der Verhaltensführung von Kindern geschult und unsere Kinderzahnärzte sind zertifizierte Anwender von schonenden Therapiemöglichkeiten wie Behandlungen mit Lachgas sowie unter Vollnarkose. Ob eine solche Therapiemöglichkeit für Ihr Kind in Frage kommt, klären wir nach dem ersten Untersuchungstermin.
Unter einer Fläschchenkaries versteht man eine besondere Kariesform, die überwiegend dann auftritt, wenn Sie Ihrem Kind noch nachts ein Fläschchen zubereiten. Dies hat zur Folge, dass die Milchzähne Ihres Kindes stundenlang mit zuckerhaltigen Flüssigkeiten umspült werden. Aber auch das häufige Nuckeln von zuckerhaltigen Getränken am Tag führt zu dieser Kariesform. Von Zucker angegriffene Zähne stellen einen optimalen Nährboden für Kariesbakterien dar. Nachts ist zudem die Speichelproduktion deutlich niedriger, womit ein wichtiger Schutzmechanismus wegfällt und die Kariesbildung umso mehr begünstigt wird.
Als erstes betroffen von Fläschchenkaries sind die oberen Schneidezähne Ihres Kindes – es entstehen weiße Flecken an den Zähnen entlang des Zahnfleischrandes. Innerhalb kurzer Zeit verfärben sich die weißen Flecken gelb bis braun und irgendwann beginnen die beschädigten Zähne, bei der kleinsten Belastung abzubrechen. Wenn dann erst der Gang zum Zahnarzt erfolgt, ist die Erkrankung meist schon so weit fortgeschritten, dass häufig nur noch unter Vollnarkose behandelt werden kann.
Wir raten Ihnen daher dringend an, Ihr Kind nicht mit einer Nuckelflasche einschlafen zu lassen. Sorgen Sie zudem immer vor dem Schlafengehen für eine ausreichende Mundhygiene.
Seit Juli 2016 sind folgende vertragszahnärztliche Untersuchungen schon ab dem frühkindlichen Alter vorgesehen:
06. – 07. Lebensmonat:
Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
10. – 12. Lebensmonat:
Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
21. – 24. Lebensmonat:
Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut
34. – 36. Lebensmonat:
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
46. – 48. Lebensmonat:
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
60. – 64. Lebensmonat:
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
Wir klären Sie gern individuell darüber auf, welche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Auch können Sie sich hierzu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Bei Leistungen, die über die gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, ist mit einem privat zu tragenden Eigenanteil zu rechnen, über den wir Sie selbstverständlich im Vorfeld der Behandlung informieren. Hier bieten wir flexible Finanzierungsmodelle an, um Ihnen in der Finanzierung entgegenzukommen.
Sprechen Sie uns einfach an!